Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn der Container auf
öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg, Parkstreifen etc.) abgestellt
werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor der Aufstellung
des Containers an das Ordnungsamt Ihrer Kommune.
Bitte beachten Sie, dass ein Vorlauf zur Bearbeitung durch die
Kommunen benötigt werden. Das Ausfüllen von Standgenehmigungen
und Aufstellen von Warnschildern ist Aufgabe des Auftraggebers.
Wichtig: Die Fahrer dürfen einen Container nicht ohne
Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Raum abstellen!
Wenn die Fahrer einen Container nicht abstellen können, müssen wir
Ihnen die Kosten für die Leerfahrt in Rechnung stellen.Bitte achten Sie
bei Anlieferung und Abholung darauf, dass Stellplatz und Container für
unser Fahrzeug frei zugänglich sind, damit keine unnötigen
Wartezeiten entstehen
Wichtig: Container dürfen weder leer noch befüllt von Ihnen selbstständig
verstellt werden. Bitte lassen Sie den Containern so stehen, wie er von unserem
Fahrer abgestellt wurde. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Container ohne
Probleme oder Beschädigungen, u.A. des Untergrundes, wieder abgeholt werden kann.
Bei jeglicher Art von Schäden wegen einer selbstständigen Container Umstellung
haftet der Auftraggeber.