Entrümpelung
Zu entsorgende sperrige Einrichtungsgegenstände aus Entrümpelungsmaßnahmen oder
Wohnungsauflösungen aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit
nicht mit dem kommunalen Hausmüll in einer Restmülltonne entsorgt werden können.
Was darf rein?
Schränke - Matratzen - Polstermöbel - Stühle - Gartenmöbel
Bettgestelle - Teppiche - Spiegel - Fahrräder
Das darf NICHT rein!
Restmüll - Speisereste - Altreifen - Sonderabfälle
Lacke - Farben - Spraydosen
Hier wird in den meisten Fällen eine 6 m³ Absetzmulden verwendet.